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Vertragsformen

Aus der Bedarfsanalyse beim künftigen Leasing-Nehmer wird abgeleitet, welche Vertragsform und welche Vertragsgestaltung die für ihn vorteilhafteste ist. Die bekanntesten Vertragsformen sind:

  • Vollamortisationsverträge,
  • Teilamortisationsverträge und
  • kündbare Verträge.
  • Darüber hinaus existieren auf Kundenbedürfnissee individuell zugeschnittene spezielle Vertragsformen.

Verlängerungsoption/ Verlängerungsvertrag

Sofern vereinbart, kann der Leasing-Nehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt im Wege eines Verlängerungsvertrages weiter mieten. Prinzipiell gibt es folgende Möglichkeiten zum Abschluss eines Verlängerungsvertrages:

  • bei Ablauf der Grundmietzeit des Vollamortisationsvertrages übt der Leasingnehmer seine Verlängerungsoption aus; Berechnungsbasis ist der Restbuchwert bzw. der niedrigere gemeine Wert des Leasingobjektes,
  • bei Ablauf des Teilamortisationsvertrages kann der als Andienungswert vereinbarte Restwert als Grundlage für einen Verlängerungsvertrag herangezogen werden; in diesem Falle ist gegebenenfalls eine neue Bonitätsprüfung erforderlich.

Verlängerungsoption

Die Verlängerungsoption ist ein dem Leasing-Nehmer bei Vollamortisationsverträgen eingeräumtes einseitiges Recht, eine Vertragsverlängerung und damit eine weitere Nutzung des Objekts zu verlangen. Berechnungsbasis ist der zu amortisierende Restbuchwert oder der niedrigere gemeine Wert.

Versicherung des Leasing-Objektes

Für Leasingfahrzeuge ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung bei einer Gesellschaft nach Wahl des Leasingnehmers abzuschließen. Bei sonstigen Wirtschaftsgütern empfiehlt sich ebenfalls der Schutz gegen Untergang, Diebstahl, Stromschlag etc. Damit nicht für ein Objekt bezahlt werden muss, welches nicht mehr zur Verfügung steht. 
Bei KFZ ist bei Saisonkennzeichen ist zu beachten, dass der Wagen während der Ruhephase auch durch die Versicherung geschützt ist, dann gibt es meist keine Bedenken seitens der Leasinggesellschaften.