Varianten für KfZ-Leasing

Vollamortisationsleasing (= Full-Pay-Out Leasing)

Der Anschaffungswert des Leasingobjektes wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit vollständig abbezahlt. Die Grundmietzeit kann bei diesem Modell zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen.

Teilamortisationsleasing (= Restwertleasing)

Der Anschaffungswert des Leasingobjektes wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit nur teilweise abbezahlt. Es verbleibt zum Vertragsende ein Restwert, welcher dem voraussichtlichen Wert des Leasingobjekts zum Vertragsende entspricht und sich üblicherweise am linearen Restbuchwert orientiert.
Der Restwert dient auch als Ausgangsbasis für den Verkaufspreis des Objekts bzw. für die Verlängerung des Vertrages. Die Laufzeit kann in diesem Fall bis zu 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betragen.

Mietvorauszahlung (Anzahlung)

Sowohl beim Vollamortisations- als auch beim Teilamortisationsleasing besteht die Möglichkeit, den Anschaffungswert (= Kalkulationsbasis) und somit auch die laufenden Leasingraten durch Leistung einer Mietvorauszahlung zu verringern. Die steuerliche Obergrenze der Anzahlung ist mit 30 % des Anschaffungswertes festgelegt.

Depotzahlung / Kautionszahlung

Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit, zusätzlich zu den Leasingraten eine laufende Depot- bzw. Kautionszahlung zu entrichten, welche beim Teilamortisationsleasing zu Abdeckung des verbleibenden Restwertes herangezogen werden kann oder zum Vertragsende rückerstattet wird. Vorteil der Depot- bzw. Kautionszahlung ist, dass sie nicht versteuert wird und eine Umsatzsteuer bei Ankauf des Objekts vom Restwert berechnet wird.