V

Vorteile des Leasing

  • Eigenkapitalschonung,
  • Liquiditätsvorteile,
  • Nutzungskongruente Laufzeit,
  • Schutz vor technischer Überalterung,
  • Kostentransparenz,
  • Klare Kalkulationsgrundlage,
  • Vorteilhafte Bilanzoptik,
  • Steuerersparnisse und
  • Erweiterung des Kreditspielraumes.

VÖL

Abkürzung für Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften.

Vorauszahlung

Die Vorauszahlung ist ein anderer Begriff für die Leasing-Sonderzahlung. Beim Vertragsabschluss kann eine zum Vertragsbeginn zu leistende Einmalzahlung vereinbart werden. Diese Leasing-Sonderzahlung ist eine Vorauszahlung mit entsprechender Verringerung der folgenden Leasing-Raten. Sonderzahlungen werden insbesondere dann vereinbart, wenn das Objekt einen unsicheren Wertverlauf erwarten lässt oder wenn andere Risiken „abgefedert" werden sollen. Leasing-Sonderzahlungen werden beim Leasing-Nehmer als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Anzahlung) bilanziert. Die Auflösung erfolgt linear über die Laufzeit des Leasing-Vertrages. In der Bilanz des Leasing-Gebers erfolgt die Bilanzierung spiegelbildlich auf der Passivseite der Bilanz.

Die Leasingentgeltvorauszahlung wird in der Leasingberechnung berücksichtigt und verringert das monatlich zu bezahlende Leasingentgelt. Sie darf nicht mehr als 30% der Anschaffungskosten betragen und ist umsatzsteuer- und gebührenpflichtig.

Vollamortisationsvertrag

Der Vollamortisationsvertrag ist ein Vertragsmodell, bei dem der Leasing-Nehmer mit den Leasing-Zahlungen die Investitionskosten des Leasing-Gebers weitgehend amortisiert. Mit diesem Vertragsmodell können für den Leasing-Nehmer eine Kauf- und Verlängerungsoption kombiniert werden.

Vertragsbeginn

Mit vollständiger Lieferung des Leasingobjektes beginnt die Laufzeit des Leasingvertrages. Mit Übersendung der Erstvorschreibung (Rechnung) und einer Kopie des seitens der Leasinggesellschaft gegengezeichneten Leasingvertrages wird das erste Leasingentgelt zur Zahlung fällig. Zweckmäßig ist die Erteilung eines Bankeinziehungsauftrages.

Vertragsende

Am Vertragsende stehen dem Leasingnehmer grundsätzlich folgende Möglichkeiten offen:

  • Verlängerung des Leasingvertrages,
  • Abschluss eines Folge(Leasing-)Vertrages,
  • Rückgabe des Objektes in vertragsgemäßem Zustand,
  • Verhandlung mit der Leasinggesellschaft über einen eventuellen Ankauf des Leasingobjekts.

Verwertung am Vertragsende

Die Leasing-Gesellschaft verwertet das Objekt am Ende des Leasing-Vertrages/ Verlängerungsvertrages durch Verkauf an den Leasing-Nehmer oder an Dritte. Der Veräußerungserlös des Leasinggegenstandes steht grundsätzlich dem Leasinggeber als Eigentümer zu; hiervon können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere, wenn sich der Leasingnehmer zum Abschluss eines Folgevertrages entschließt.

Verwertung bei Insolvenz

Bei Konkurs/Insolvenz des Leasing-Nehmers stellt der Leasing-Geber das Objekt sicher oder beauftragt einen Dritten mit der Sicherstellung, wenn mit dem Insolvenzverwalter keine weitere Nutzung vereinbart wurde. Die Leasing-Gesellschaft verwertet das Wirtschaftsgut.

Vinkulierung

Ein Vinkulum, auch Sperrschein genannt, hat den Zweck, dass im Schadensfall eine Entschädigungssumme seitens der Versicherung nur mit Zustimmung des Begünstigten (meist der Leasinggeber) ausbezahlt wird. Weiters werden vom Versicherungsnehmer weder eine Kündigung noch ein Antrag auf Einschränkung des Versicherungsvertrages ohne Zustimmung des Leasinggebers angenommen. Jede Vertragsunterbrechung wegen unterbliebener Prämienzahlung wird dem Leasinggeber bekannt gegeben. (auch: Sperrschein)

Vertriebswege im Leasing

Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen dem... 

  • Direktleasing (der Leasingnehmer wird durch direkte Ansprache gewonnen,
  • Vertriebsleasing (der Leasingnehmer wird durch Einschaltung der Lieferanten der Investitionsgüter gewonnen),
  • Bankenleasing (der Leasingnehmer wird durch seine Bank auf das Leasingangebot der Bankengruppe aufmerksam gemacht),
  • Makler- und Vermittlerleasing (der Leasingnehmer wird über selbständige Leasingvermittler oder Leasingmakler angesprochen).