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Sale and lease back

Beim Sale and lease back-Verfahren kauft der künftige Leasing-Nehmer das Objekt vom Hersteller/Händler, verkauft es an die Leasing-Gesellschaft und least es dann zurück. Dabei kann es sich sowohl um neue als auch um gebrauchte Investitionsgüter handeln. Bei neuen Objekten ist der Rechnungspreis, bei gebrauchten im allgemeinen höchstens der Buchwert der Betrag, zu dem die Leasing-Gesellschaft Eigentum erwirbt.

Sperrschein

Siehe Vinkulierung

Spezial-Leasing

Ist das Leasing-Objekt speziell auf die Zwecke des Leasing-Nehmers zugeschnitten, sodass ein Dritter keine sinnvolle wirtschaftliche Verwendung für das Objekt finden kann und ein Verkauf oder ein verleasen an Dritte nicht möglich ist, handelt es sich im steuerrechtlichen Sinn um Spezial-Leasing. Die Folge ist: beim Spezial-Leasing werden die Leasing-Objekte beim Leasing-Nehmer bilanziert, weil er allein wirtschaftlicher Eigentümer ist.

Steuerliche Aspekte

Das Leasingunternehmen aktiviert den Leasinggegenstand in der Bilanz zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und schreibt diese entsprechend den steuerlichen Vorschriften ab. Der Leasingnehmer dagegen macht die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend. Für Leasingobjekte fallen beim Leasingnehmer keine investitionsbezogenen Steuern, wie Gewerbe- und Vermögenssteuer, an.