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Mietkauf

Der Mietkauf ist eine Sonderform der Finanzierung. Hier erwirbt der Leasinggeber (Mietverkäufer) das Wirtschaftsgut und verkauft es an den Leasingnehmer (Mietkäufer) weiter, wobei der Kaufpreis in monatlichen Raten abbezahlt wird.

  • Der Mietkäufer ist von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer, der Verkäufer hat bis zur Bezahlung der letzten Rate den Eigentumsvorbehalt. Nach Erlegung der letzten Raten geht auch das juristische Eigentum auf den Käufer über (ohne weitere Kosten).
  • Die Umsatzsteuer ist für diesen Verkauf sofort bei Lieferung des Objektes fällig.
  • Das Objekt wird in das Vermögen des Käufers aufgenommen und beeinflusst seine Kapitalverhältnisse. Es fällt keine Mietvertragsgebühr an.

Mietvertragsgebühr

Die Mietvertragsgebühr ist die gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung eines jeden Leasingvertrages, wird durch den Leasinggeber vom Leasingnehmer eingehoben und an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern abgeführt.