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Teilamortisationsvertrag (beim Mobilien-Leasing)

Der Teilamortisationsvertrag ist ein Leasing-Vertragsmodell bei dem die Leasingzahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungskosten geleistet werden. Kalkulatorisch verbleibt ein Restwert, auf den der Leasing-Nehmer während der Vertragslaufzeit keine Leasingzahlungen leistet. Vorteil dieses Vertragsmodells ist, dass die Leasingzahlungen niedriger als bei einem Vollamortisationsvertrag sind. Ein Nachteil kann es sein, dass in Höhe des Restwertes Investitionskosten in eine ungewisse Zukunft verschoben werden.

Totalschaden

Wenn die Wiederherstellungskosten nach einem Unfall so hoch sind, dass die Reparatur unwirtschaftlich ist, wenn also die Reparaturkosten den Wert der Sache im Zeitpunkt der Schädigung ('Zeitwert') erheblich übersteigen, spricht man von einem (wirtschaftlichen) Totalschaden. Dieser führt zur Auflösung und Abrechnung des betreffenden Leasingvertrages.