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Verlängerungsoption
Die Verlängerungsoption ist ein dem Leasing-Nehmer bei Vollamortisationsverträgen eingeräumtes einseitiges Recht, eine Vertragsverlängerung und damit eine weitere Nutzung des Objekts zu verlangen. Berechnungsbasis ist der zu amortisierende Restbuchwert oder der niedrigere gemeine Wert.
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Versicherung des Leasing-Objektes
Für Leasingfahrzeuge ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung bei einer Gesellschaft nach Wahl des Leasingnehmers abzuschließen. Bei sonstigen Wirtschaftsgütern empfiehlt sich ebenfalls der Schutz gegen Untergang, Diebstahl, Stromschlag etc. Damit nicht für ein Objekt bezahlt werden muss, welches nicht mehr zur Verfügung steht.
Bei KFZ ist bei Saisonkennzeichen ist zu beachten, dass der Wagen während der Ruhephase auch durch die Versicherung geschützt ist, dann gibt es meist keine Bedenken seitens der Leasinggesellschaften. -
Verlängerungsoption/ Verlängerungsvertrag
Sofern vereinbart, kann der Leasing-Nehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt im Wege eines Verlängerungsvertrages weiter mieten. Prinzipiell gibt es folgende Möglichkeiten zum Abschluss eines Verlängerungsvertrages:
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bei Ablauf der Grundmietzeit des Vollamortisationsvertrages übt der Leasingnehmer seine Verlängerungsoption aus; Berechnungsbasis ist der Restbuchwert bzw. der niedrigere gemeine Wert des Leasingobjektes,
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bei Ablauf des Teilamortisationsvertrages kann der als Andienungswert vereinbarte Restwert als Grundlage für einen Verlängerungsvertrag herangezogen werden; in diesem Falle ist gegebenenfalls eine neue Bonitätsprüfung erforderlich.
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Vertragsformen
Aus der Bedarfsanalyse beim künftigen Leasing-Nehmer wird abgeleitet, welche Vertragsform und welche Vertragsgestaltung die für ihn vorteilhafteste ist. Die bekanntesten Vertragsformen sind:
- Vollamortisationsverträge,
- Teilamortisationsverträge und
- kündbare Verträge.
- Darüber hinaus existieren auf Kundenbedürfnissee individuell zugeschnittene spezielle Vertragsformen.
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Vertriebswege im Leasing
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen dem...
- Direktleasing (der Leasingnehmer wird durch direkte Ansprache gewonnen,
- Vertriebsleasing (der Leasingnehmer wird durch Einschaltung der Lieferanten der Investitionsgüter gewonnen),
- Bankenleasing (der Leasingnehmer wird durch seine Bank auf das Leasingangebot der Bankengruppe aufmerksam gemacht),
- Makler- und Vermittlerleasing (der Leasingnehmer wird über selbständige Leasingvermittler oder Leasingmakler angesprochen).
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Verwertung am Vertragsende
Die Leasing-Gesellschaft verwertet das Objekt am Ende des Leasing-Vertrages/ Verlängerungsvertrages durch Verkauf an den Leasing-Nehmer oder an Dritte. Der Veräußerungserlös des Leasinggegenstandes steht grundsätzlich dem Leasinggeber als Eigentümer zu; hiervon können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere, wenn sich der Leasingnehmer zum Abschluss eines Folgevertrages entschließt.
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Verwertung bei Insolvenz
Bei Konkurs/Insolvenz des Leasing-Nehmers stellt der Leasing-Geber das Objekt sicher oder beauftragt einen Dritten mit der Sicherstellung, wenn mit dem Insolvenzverwalter keine weitere Nutzung vereinbart wurde. Die Leasing-Gesellschaft verwertet das Wirtschaftsgut.
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Vinkulierung
Ein Vinkulum, auch Sperrschein genannt, hat den Zweck, dass im Schadensfall eine Entschädigungssumme seitens der Versicherung nur mit Zustimmung des Begünstigten (meist der Leasinggeber) ausbezahlt wird. Weiters werden vom Versicherungsnehmer weder eine Kündigung noch ein Antrag auf Einschränkung des Versicherungsvertrages ohne Zustimmung des Leasinggebers angenommen. Jede Vertragsunterbrechung wegen unterbliebener Prämienzahlung wird dem Leasinggeber bekannt gegeben. (auch: Sperrschein)
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Vertragsbeginn
Mit vollständiger Lieferung des Leasingobjektes beginnt die Laufzeit des Leasingvertrages. Mit Übersendung der Erstvorschreibung (Rechnung) und einer Kopie des seitens der Leasinggesellschaft gegengezeichneten Leasingvertrages wird das erste Leasingentgelt zur Zahlung fällig. Zweckmäßig ist die Erteilung eines Bankeinziehungsauftrages.
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Vertragsende
Am Vertragsende stehen dem Leasingnehmer grundsätzlich folgende Möglichkeiten offen:
- Verlängerung des Leasingvertrages,
- Abschluss eines Folge(Leasing-)Vertrages,
- Rückgabe des Objektes in vertragsgemäßem Zustand,
- Verhandlung mit der Leasinggesellschaft über einen eventuellen Ankauf des Leasingobjekts.
